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Aktuelle Informationen - zuletzt bearbeitet am 12.02.2023:


Unter Downloads habe ich mehrere Arbeitshilfen aktualisiert.

Der gesetzliche Mindestlohn stieg ab 01.10.2022 von 10,45 EUR auf 12,00 EUR brutto je Zeitstunde.
Der Mindestlohn im Baugewerbe stieg ab 01.05.2021 von 12,55 EUR auf 12,85 EUR brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn galt bis zum 31.12.2021.

Wie immer gilt: Haftung nur für steuerrechtliche Beratung im Einzelfall. Insbesondere keine Haftung für zivil- oder arbeitsrechtliche Auskünfte, für die Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen und Anzeigen sowie generell für die Gewährung von Fördermitteln, Entschädigungen, Darlehen und KUG.
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