In diesem Bereich dürfen Steuerberater keine Beratung vornehmen. Das Entwerfen von Verträgen war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und wurde dabei Steuerberatern untersagt. Zudem fehlt die entsprechende Qualifikation (Jurastudium / Befähigung zum Richteramt und Rechtsanwaltszulassung). Daher obliegt es dem Mandanten, die notwendige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu veranlassen. Entsprechende Leistungen können auch nicht durch Steuerberater im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet werden.

Eine Beratung kann lediglich hinsichtlich steuerrechtlicher Probleme bzw. steuerrechtlicher Konsequenzen, die sich aus Verträgen ergeben, stattfinden.
Weiterhin ist es möglich, Vertragsmuster des Mandanten mit den vorgegebenen Daten anzupassen. Eine inhaltliche Prüfung findet dabei nicht statt: Es wird weder Vollständigkeit noch Richtigkeit der so angepassten Verträge gewährleistet.

Verweisen möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich auf die Kammern. So bietet beispielsweise die Handwerkskammer Dresden sowohl kostenfreie Rechtsberatung als auch umfassend geprüfte Arbeitsverträge, welche auch auf allgemeinverbindliche Tarifverträge (Rahmentarifverträge und Mindestlohn-Tarifverträge) als auch weitere gesetzliche Vorschriften (Nachweisgesetz, Mindesturlaubsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz etc.) abgestimmt sind. Gleiches gilt für die anderen Kammern (beispielsweise die IHK Dresden). Hier nützliche Links zu entsprechenden Vertragsmustern:


Nachfolgend haben wir noch einige Beispiele aus der Praxis eingestellt: